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Tipps für Angler

Wassersport auf der Ostsee und im Binnenland ist ein einmaliges Erlebnis. Damit es auch beim ungetrübten Vergnügen bleibt, bitten wir in Ihrem eigenen Interesse um die Beachtung folgender rechtlicher und Sicherheitshinweise:

  • Voraussetzung für den Fischfang ist der Besitz eines Fischereischeins, zusätzlich ist der Erwerb einer Anglererlaubnis notwendig.
  • Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt.
  • Die Anglererlaubnis für Küstengewässer ist bei den Amtsstellen der oberen Fischereibehörde sowie in ausgewählten Anglerläden erhältlich.
  • Die Angelberechtigung für Binnenseen und Pachtgewässer ist über die Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes MV bzw. bei den jeweiligen Pächtern zu bekommen. Die Gebühren für die Ausstellung der Dokumente liegen zwischen sechs und dreißig Euro.
  • Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Einhaltung der geltenden Vorschriften des Fischerei- und Naturschutzrechtes. Informationen dazu erhalten Sie bei jedem örtlichen Anglerverein, Fischereibehörden und -verbänden.

Touristen-Fischereischein für Ostseeküste und Binnengewässer

Seit dem 1. Juli 2005 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern den so genannten Touristen-Fischereischein. Dieser ist in rund 150 Ausgabestellen landesweit erhältlich, kostet einschließlich Fischereiabgabe 20 Euro. Der zeitlich befristete Touristen-Fischereischein kann je Antragsteller einmal je Kalenderjahr und für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden. Erwerben kann ihn jedermann, der älter als 10 Jahre ist und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann.
Zuständig für die Erteilung dieses Fischereischeines sind das Landesamt für Fischerei sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Amtsvorsteher der Ämter und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.
Der Erwerber erhält mit dem öffentlich-rechtlichen Dokument eine Informationsbroschüre, die über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen informiert. Damit und mit der Angelkarte, die vom Pächter oder Gewässereigentümer ausgestellt wird, können Urlauber nun ohne Probleme an der Küste und in mind. 90 Prozent der Binnengewässer angeln.

In den Küstengewässern des Landes ist die Nutzung des Touristen-Fischereischeins unproblematisch, da diese unter Landeshoheit stehen. Im Binnenland werden von den mehr als 63.000 Hektar bewirtschafteter Wasserfläche weniger als 10 Prozent vom Landesanglerverband bewirtschaftet. Für diese Areale wird u.U. keine Angelkarte ausgegeben. Mehr als 90 Prozent der Binnengewässer in Mecklenburg-Vorpommern werden von den Binnenfischern des Landes bewirtschaftet und stehen den Urlaubern ohne Einschränkungen zur Verfügung. Die Binnenfischer des Landes freuen sich darauf, ihre Flächen für Urlauber zur Verfügung zu stellen. Sie stehen auch gern bei Fragen sachkundig mit Rat und Tat zur Seite.

Es ist weiterhin darauf zu achten, dass beim Angeln neben dem Fischereischein als öffentlich-rechtlichem Dokument immer auch eine Genehmigung des Gewässereigentümers bzw. Pächters des jeweiligen Fischereigewässers vorliegen muss. Dieser reicht die Angelerlaubnis oder Angelberechtigung, auch Angelkarte genannt, gegen ein Entgelt aus.

Ausgabestellen in MV:

Zusatzinformationen

Angeln

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