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Touristen-Fischereischein für Ostseeküste und Binnengewässer

Seit dem 1. Juli 2005 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern den so genannten Touristen-Fischereischein. Dieser ist in rund 150 Ausgabestellen landesweit erhältlich, kostet einschließlich Fischereiabgabe 20 Euro. Der zeitlich befristete Touristen-Fischereischein kann je Antragsteller einmal je Kalenderjahr und für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden. Erwerben kann ihn jedermann, der älter als 10 Jahre ist und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann.

Zuständig für die Erteilung dieses Fischereischeines sind das Landesamt für Fischerei sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Amtsvorsteher der Ämter und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.

Der Erwerber erhält mit dem öffentlich-rechtlichen Dokument eine Informationsbroschüre, die über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen informiert. Damit und mit der Angelkarte, die vom Pächter oder Gewässereigentümer ausgestellt wird, können Urlauber nun ohne Probleme an der Küste und in den Binnengewässern angeln.

Es ist darauf zu achten, dass beim Angeln neben dem Fischereischein als öffentlich-rechtlichem Dokument immer auch eine Genehmigung des Gewässereigentümers bzw. Pächters des jeweiligen Fischereigewässers vorliegen muss. Dieser reicht die Angelerlaubnis oder Angelberechtigung, auch Angelkarte genannt, gegen ein Entgelt aus.

Ausgabestellen des Touristen-Fischereischeins in MV:

Zusatzinformationen

Angeln

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